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Trinkwasserhygiene

Legionellen-Risikoabschätzung nach § 51 TrinkwV

Für Betreiber in Stuttgart, Ludwigsburg und der Region: Ortsbesichtigung, Ursachenanalyse und schriftliche Risikoabschätzung nach der Empfehlung des Umweltbundesamts – vom unabhängigen Sachverständigen.

Wann Sie eine Risikoabschätzung brauchen

Großanlagen zur Trinkwassererwärmung in Mehrfamilienhäusern, Hotels, Pflegeheimen oder Betrieben müssen regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Zeigt der Laborbefund 100 KBE/100 ml oder mehr, ist der technische Maßnahmenwert erreicht. Ab diesem Moment verlangt § 51 der Trinkwasserverordnung vom Betreiber, unverzüglich:

  • das Gesundheitsamt zu informieren (sofern das Labor dies nicht nachweislich bereits getan hat),
  • die Ursachen zu untersuchen – einschließlich einer Ortsbesichtigung und der Prüfung, ob die anerkannten Regeln der Technik eingehalten sind,
  • eine schriftliche Risikoabschätzung nach der Empfehlung des Umweltbundesamts zu erstellen bzw. erstellen zu lassen,
  • die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit zu ergreifen.
Wichtig: Die Pflicht besteht unabhängig davon, ob sich das Gesundheitsamt bereits gemeldet hat. Wer abwartet, riskiert Bußgelder und haftet im Ernstfall gegenüber erkrankten Nutzern.

Was die Risikoabschätzung enthalten muss

Nach § 51 Abs. 2 TrinkwV werden Gesundheitsgefährdungen und die Ereignisse, die zu ihnen führen können, systematisch ermittelt und bewertet. Mindestens enthalten sind:

  • eine Beschreibung der Trinkwasserinstallation,
  • die Beobachtungen aus der Ortsbesichtigung,
  • festgestellte Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik,
  • sonstige Erkenntnisse über Wasserbeschaffenheit, Anlage und Nutzung,
  • die Untersuchungsergebnisse mit Probennahmestellen, Datum und Uhrzeit.

Mein Bericht geht darüber hinaus: Jeder Mangel wird mit Foto dokumentiert, nach Risiko bewertet und mit einer konkreten Maßnahme und Priorität versehen. So wissen Sie und Ihr Installateur genau, was zuerst zu tun ist.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Erstkontakt & Unterlagen

    Sie schicken mir den Laborbefund und – soweit vorhanden – Strangschemata, Pläne und Wartungsprotokolle. Sie erhalten ein schriftliches Angebot.

  2. Ortsbesichtigung mit Messungen

    Ich begehe die Anlage von der Hauseinführung über die Trinkwassererwärmung bis zu den Entnahmestellen und messe Temperaturen an den kritischen Punkten.

  3. Bewertung

    Abgleich mit den anerkannten Regeln der Technik, u. a. DIN EN 806, DIN 1988, DVGW W 551 und VDI/DVGW 6023.

  4. Schriftlicher Bericht

    Risikoabschätzung nach UBA-Empfehlung mit Fotodokumentation, priorisierter Maßnahmenliste und Hinweisen zu Sofortmaßnahmen.

  5. Sanierung & Nachuntersuchung

    Auf Wunsch erstelle ich das Sanierungskonzept, stimme mich mit dem Gesundheitsamt ab und begleite die Umsetzung bis zur unauffälligen Nachuntersuchung.

Typische Ursachen, die ich finde

In fast jeder Anlage mit Legionellenbefund gibt es mehrere Ursachen gleichzeitig. Die häufigsten:

  • Stagnation – Totleitungen nach Umbauten, selten genutzte Entnahmestellen, lange Entleerungsleitungen, überdimensionierte Rohre
  • Zu warmes Kaltwasser – ungedämmte Leitungen in warmen Räumen oder gemeinsam mit Warmwasser gedämmt
  • Zu kaltes Warmwasser – zu niedrige Speichertemperatur, schlecht abgeglichene Zirkulation
  • Mangelhafte Wartung – Filter, Rückflussverhinderer und Speicher ohne regelmäßige Instandhaltung

Praxisbeispiele mit Fotos ansehen →

Warum ein unabhängiger Sachverständiger?

Wer die Anlage geplant, gebaut oder gewartet hat, bewertet seine eigene Arbeit. Ich bin weder Installateur noch Wartungsfirma und verdiene nicht an der Sanierung. Das macht meine Bewertung für Gesundheitsamt, Eigentümerversammlung und Versicherer nachvollziehbar – und schützt Sie vor überdimensionierten Sanierungen.

Häufige Fragen

Wann muss eine Risikoabschätzung erstellt werden?
Sobald bei einer Untersuchung der technische Maßnahmenwert für Legionellen von 100 KBE/100 ml erreicht oder überschritten ist. Der Betreiber muss dann unverzüglich handeln – unabhängig davon, ob sich das Gesundheitsamt schon gemeldet hat.
Ist die Gefährdungsanalyse dasselbe?
Ja. Seit der Trinkwasserverordnung 2023 heißt die frühere Gefährdungsanalyse Risikoabschätzung. Die Anforderungen an den Inhalt sind in § 51 Abs. 2 TrinkwV beschrieben.
Wer darf eine Risikoabschätzung erstellen?
Die Verordnung nennt keine Liste zugelassener Personen. Die Empfehlung des Umweltbundesamts beschreibt aber Anforderungen an Fachkunde und Unabhängigkeit. Gesundheitsämter achten darauf, dass der Ersteller nicht an Planung, Bau oder Betrieb der Anlage beteiligt war. Ich verfüge unter anderem über die Hygieneschulung nach VDI 6023 Kategorie A.
Was kostet die Risikoabschätzung?
Das hängt von Größe, Zustand und Unterlagenlage ab. Nach Sichtung von Befund und Objektdaten erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Gegenüber einer ungezielten Sanierung spart eine gute Ursachenanalyse in der Regel deutlich mehr, als sie kostet.
Müssen die Mieter informiert werden?
Ja. Die Trinkwasserverordnung verpflichtet Betreiber, die betroffenen Verbraucher über den Befund und die eingeleiteten Maßnahmen zu informieren. Ich unterstütze Sie auf Wunsch bei verständlichen Aushängen.
Was passiert nach der Risikoabschätzung?
Die festgestellten Mängel werden nach ihrem Risiko priorisiert. Daraus entsteht ein Sanierungskonzept. Nach der Umsetzung folgen Nachuntersuchungen, die zeigen, ob die Maßnahmen wirken. Ich begleite Sie auf Wunsch bis zu diesem Punkt.

Stand: Oktober 2026. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils gültige Trinkwasserverordnung.

Legionellenbefund auf dem Tisch?

Schicken Sie mir den Laborbefund per E-Mail oder rufen Sie an. Sie erhalten eine kurzfristige Rückmeldung zum weiteren Vorgehen und ein schriftliches Angebot.