Wann Sie eine Risikoabschätzung brauchen
Großanlagen zur Trinkwassererwärmung in Mehrfamilienhäusern, Hotels, Pflegeheimen oder Betrieben müssen regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Zeigt der Laborbefund 100 KBE/100 ml oder mehr, ist der technische Maßnahmenwert erreicht. Ab diesem Moment verlangt § 51 der Trinkwasserverordnung vom Betreiber, unverzüglich:
- das Gesundheitsamt zu informieren (sofern das Labor dies nicht nachweislich bereits getan hat),
- die Ursachen zu untersuchen – einschließlich einer Ortsbesichtigung und der Prüfung, ob die anerkannten Regeln der Technik eingehalten sind,
- eine schriftliche Risikoabschätzung nach der Empfehlung des Umweltbundesamts zu erstellen bzw. erstellen zu lassen,
- die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit zu ergreifen.
Was die Risikoabschätzung enthalten muss
Nach § 51 Abs. 2 TrinkwV werden Gesundheitsgefährdungen und die Ereignisse, die zu ihnen führen können, systematisch ermittelt und bewertet. Mindestens enthalten sind:
- eine Beschreibung der Trinkwasserinstallation,
- die Beobachtungen aus der Ortsbesichtigung,
- festgestellte Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik,
- sonstige Erkenntnisse über Wasserbeschaffenheit, Anlage und Nutzung,
- die Untersuchungsergebnisse mit Probennahmestellen, Datum und Uhrzeit.
Mein Bericht geht darüber hinaus: Jeder Mangel wird mit Foto dokumentiert, nach Risiko bewertet und mit einer konkreten Maßnahme und Priorität versehen. So wissen Sie und Ihr Installateur genau, was zuerst zu tun ist.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Erstkontakt & Unterlagen
Sie schicken mir den Laborbefund und – soweit vorhanden – Strangschemata, Pläne und Wartungsprotokolle. Sie erhalten ein schriftliches Angebot.
Ortsbesichtigung mit Messungen
Ich begehe die Anlage von der Hauseinführung über die Trinkwassererwärmung bis zu den Entnahmestellen und messe Temperaturen an den kritischen Punkten.
Bewertung
Abgleich mit den anerkannten Regeln der Technik, u. a. DIN EN 806, DIN 1988, DVGW W 551 und VDI/DVGW 6023.
Schriftlicher Bericht
Risikoabschätzung nach UBA-Empfehlung mit Fotodokumentation, priorisierter Maßnahmenliste und Hinweisen zu Sofortmaßnahmen.
Sanierung & Nachuntersuchung
Auf Wunsch erstelle ich das Sanierungskonzept, stimme mich mit dem Gesundheitsamt ab und begleite die Umsetzung bis zur unauffälligen Nachuntersuchung.
Typische Ursachen, die ich finde
In fast jeder Anlage mit Legionellenbefund gibt es mehrere Ursachen gleichzeitig. Die häufigsten:
- Stagnation – Totleitungen nach Umbauten, selten genutzte Entnahmestellen, lange Entleerungsleitungen, überdimensionierte Rohre
- Zu warmes Kaltwasser – ungedämmte Leitungen in warmen Räumen oder gemeinsam mit Warmwasser gedämmt
- Zu kaltes Warmwasser – zu niedrige Speichertemperatur, schlecht abgeglichene Zirkulation
- Mangelhafte Wartung – Filter, Rückflussverhinderer und Speicher ohne regelmäßige Instandhaltung
Praxisbeispiele mit Fotos ansehen →
Warum ein unabhängiger Sachverständiger?
Wer die Anlage geplant, gebaut oder gewartet hat, bewertet seine eigene Arbeit. Ich bin weder Installateur noch Wartungsfirma und verdiene nicht an der Sanierung. Das macht meine Bewertung für Gesundheitsamt, Eigentümerversammlung und Versicherer nachvollziehbar – und schützt Sie vor überdimensionierten Sanierungen.
Häufige Fragen
Wann muss eine Risikoabschätzung erstellt werden?
Ist die Gefährdungsanalyse dasselbe?
Wer darf eine Risikoabschätzung erstellen?
Was kostet die Risikoabschätzung?
Müssen die Mieter informiert werden?
Was passiert nach der Risikoabschätzung?
Stand: Oktober 2026. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist die jeweils gültige Trinkwasserverordnung.
